Rechtsprechung
BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von Verwandten und Freunden durchgeführten Renovierung einer gemieteten Wohnung - Unfallversicherungsschutz im Falle von bei Gefälligkeitshandlungen entstandenen Unfällen - Entfallen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 539 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 25.01.1991 - S 12 U 247/88
- BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Papierfundstellen
- NZS 1993, 222
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Nach der Rechtsprechung des BSG schließt zwar Verwandtschaft bei Freundschafts- und Gefälligkeitsdiensten einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO nicht von vornherein aus (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134;… Brackmann aaO S 471 p/q mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, um so eher erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß es sich um Gefälligkeitsdienste handelt, die ihr Gepräge allein durch die familiären Beziehungen erhalten und deshalb nicht mehr als arbeitnehmerähnlich angesehen werden können (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).
Es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, daß das LSG im Rahmen der Beurteilung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134) den jeweiligen Zeitaufwand der Verwandten (Vater des Klägers 10 Stunden, Schwiegervater 40 Stunden und Schwiegermutter 35 Stunden) ebenfalls noch rein familiärer Gefälligkeit zugeordnet hat.
- BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Der Kläger ist zwar, wie die Beklagte zutreffend geltend macht, für die Renovierung seiner Wohnung unter Mithilfe dritter Personen Unternehmer im Sinne des § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO (s BSGE 14, 1, 2;… Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Auflage, § 658 RdNr 2; KassKomm-Ricke § 658 RVO RdNr 6) nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (…s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S 531 mwN sowie § 3 Abs. 1 der Satzung der Beklagten - Malerarbeiten aller Art).Eine zur Beitragszahlung liegende Beschäftigung liegt nicht vor, wenn aus der Verrichtung eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers nicht erwachsen kann (BSGE 14, 1, 2).
- BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild …
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349; vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).
- BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89
Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen …
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349;… vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8). - BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung - …
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß eine Beitragspflicht durchaus bestehen kann, wenn Versicherungsschutz ausschließlich nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO besteht (s BSGE 42, 1, 2 [BSG 30.04.1976 - 8 RU 78/75];… Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens aaO § 723 RdNr 3;… s auch Brackmann aaO S 532). - BSG, 24.01.1992 - 2 RU 3/91
Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten - Voraussetzungen …
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Die Beitragspflicht setzt vielmehr das Bestehen eines gesetzlichen Versicherungsschutzes für die bei der Renovierung Mithelfenden voraus (s BSG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955). - BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91
Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen …
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (…BSG SozR aaO; BSG, Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 -HV-Info 1991, 2234). - BSG, 30.11.1972 - 2 RU 195/71
Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 30. November 1972 (2 RU 195/71 - USK 72 202 -) entschieden, daß zu diesen Personen nicht die Unternehmer der fraglichen Arbeiten gehören, da es im Rahmen des § 657 Abs. 1 Nr. 7 RVO ausschließlich auf den von den nach dieser Vorschrift zuständigen Versicherungsträger gewährten Versicherungsschutz ankommt.
- BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft …
Dies ergebe sich bereits aus der Vorläufervorschrift in § 657 Abs. 1 Nr. 7 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung (Hinweis ua auf BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).Durch die Auslegung des Senats wird der Anwendungsbereich der vorübergehenden, relativ kurzen, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten nicht übermäßig ausgedehnt, sondern die bisherige Regelung und die dazu ergangene Rechtsprechung praktisch übernommen (vgl BT-Drucks 13/2204 S 107 sowie BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).
- SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06
Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau
Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil - 2 RU 46/91 - vom 29.09.1992 (jurisRn. 17) …und Urteil - 2 RU 38/92 - vom 20.04.1993 (jurisRn. 13)), der die Kammer ebenfalls folgt, schließen unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlungen einen Versicherungsschutz - nach § 2 Abs. 2 SGB VII - aus, wenn diese ihr gesamtes Gepräge durch die familiären Bindungen zwischen den Angehörigen erhalten.Von der Rechtsprechung wurde beispielsweise ein Zeitaufwand für Renovierungsarbeiten durch Schwiegereltern von 35/40 Stunden noch als im Rahmen rein familiärer Gefälligkeit liegend beurteilt (Urteil des BSG - 2 RU 46/91 - vom 29.09.1992).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06
Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen …
Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -).Der geschätzte Zeitaufwand für die Dacharbeiten von ca. 30 Stunden spricht auch nicht gegen die Zuordnung der geplanten Tätigkeit des Klägers zu einer rein familiären Gefälligkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -, 40 Stunden bei der Tätigkeit des Schwiegervaters; Urteil vom 30.07.1987, - 2 RU 17/86 - Tätigkeit von 3 ½ - 4Tagen im Jahr beim Holzfällen und Brennholzzubereiten für einen Bruder).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98
Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für …
Auch schließt Verwandschaft bei Freundschaft- oder Gefälligkeitsdiensten einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO nicht von vornherein aus (…BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 55 und 134; BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn. 20 m.w.N.).Erfasst werden von § 657 Abs. 1 Nr. 7 RVO nur die Arbeiten von hierfür Versicherten, wozu nicht der Unternehmer der fraglichen Arbeiten gehört (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.1972 - 2 RU 195/71 - = USK 72202; BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).
- LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall im Zuge …
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass im Rahmen der Beurteilung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles der Zeitaufwand von JH (40 Stunden) noch rein familiärer Gefälligkeit zuzuordnen ist (BSG vom 29.09.1992 -2 RU 46/91-; Bereiter-Hahn/ Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 SGB VII, Anm 34.19). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2011 - L 6 U 40/08 Zudem werden Malerarbeiten typischerweise in Familienverhältnissen oder Freundeskreisen übernommen (vgl BSG Urteil vom 29. September 1992, - B 2 RU 46/91-).
Auch der zeitliche Umfang der vom Kläger verrichteten Arbeiten (das Tapezieren und Streichen von zwei bis drei Räumen im Zusammenwirken mit W) von 12 bis 15 Stunden bewegt sich - auch unter Berücksichtigung der nach seinen eigenen in einem für diese Art von Arbeiten typischen Rahmen (BSG Urteil vom 29. September 1992, aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 3 U 35/09
Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Wie-Beschäftigter - ehrenamtliche …
Insoweit besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 17. März 1992, 2 RU 22/91; vom 29. September 1992, 2 RU 46/91; vom 13. August 2001, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01 R; vom 31. Mai 2005, B 2 U 35/04 R, jeweils in Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - L 3 U 177/10
Arbeitsunfall, versicherte Tätigkeit als "Wie-Beschäftigte" bei freiwilliger …
Für die Beurteilung einer Versicherungspflicht bei Gefälligkeitsdiensten besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 29. September 1992, 2 RU 46/91; Bayerisches LSG, Urteil vom 28. Mai 2008, L 2 U 28/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02. März 2007, L 4 U 47/06; alle in Juris). - LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 2 U 219/09
Versicherter Personenkreis - kein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" - …
f) Mit dem SG geht die Einzelrichterin des Senats ebenfalls davon aus, dass die Dauer der Fahrt des Klägers zu 1) im Transporter am Unfalltag von 4.00 Uhr bis 8.00 Uhr unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG keine andere Wertung rechtfertigt (BSG…, Urteil vom 30.07.1987 - 2 RU 17/86 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 15; BSG, Urteil vom 29.09.1992 - 2 RU 46/91 -, zitiert nach Juris; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 35 U 158/03 -, zitiert nach Juris). - SG Heilbronn, 02.07.2014 - S 3 U 2979/13
Kein Arbeitsunfall beim Abhängen von Weihnachtsbaumdeko im Supermarkt des …
Insoweit besteht keine feste Stundengrenze, entscheidend sind vielmehr die Stärke der tatsächlichen Beziehungen sowie Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 17. März 1992, 2 RU 22/91; vom 29. September 1992, 2 RU 46/91; vom 13. August 2001, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01 R; vom 31. Mai 2005, B 2 U 35/04 R, jeweils in Juris). - SG Hildesheim, 27.06.2012 - S 11 U 30/11
Wertung der Verletzung einer Schülerin bei Ausübung einer Hilfstätigkeit in einem …
- SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20
Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 4709/10
- LSG Hessen, 20.12.2001 - L 3 U 159/01
- SG Berlin, 02.02.2009 - S 25 U 1032/07
Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; versicherte Tätigkeit; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2016 - L 3 U 72/15
- SG Berlin, 15.06.2009 - S 25 U 741/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Arbeitsunfall - Mithilfe …
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2018 - L 3 U 4257/17
- LSG Hamburg, 29.11.2005 - L 3 U 7/02
Voraussetzungen einer eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2002 - L 6 U 50/00
- SG Aachen, 25.09.2012 - S 6 U 210/12
Arbeit & Soziales - Schwiegervater und -sohn als Bauhelfer: Versicherungspflicht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2004 - L 6 U 320/03
- SG München, 30.04.2014 - S 1 U 5029/13
Anspruch auf Feststellung des Arbeitsunfalls eines Zimmerers im …
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 9 U 1167/08