Rechtsprechung
   BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1571
BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91 (https://dejure.org/1992,1571)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1992 - 2 RU 46/91 (https://dejure.org/1992,1571)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1992 - 2 RU 46/91 (https://dejure.org/1992,1571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von Verwandten und Freunden durchgeführten Renovierung einer gemieteten Wohnung - Unfallversicherungsschutz im Falle von bei Gefälligkeitshandlungen entstandenen Unfällen - Entfallen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 539 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Nach der Rechtsprechung des BSG schließt zwar Verwandtschaft bei Freundschafts- und Gefälligkeitsdiensten einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO nicht von vornherein aus (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; Brackmann aaO S 471 p/q mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).

    Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, um so eher erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß es sich um Gefälligkeitsdienste handelt, die ihr Gepräge allein durch die familiären Beziehungen erhalten und deshalb nicht mehr als arbeitnehmerähnlich angesehen werden können (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).

    Es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, daß das LSG im Rahmen der Beurteilung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls (s BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134) den jeweiligen Zeitaufwand der Verwandten (Vater des Klägers 10 Stunden, Schwiegervater 40 Stunden und Schwiegermutter 35 Stunden) ebenfalls noch rein familiärer Gefälligkeit zugeordnet hat.

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Der Kläger ist zwar, wie die Beklagte zutreffend geltend macht, für die Renovierung seiner Wohnung unter Mithilfe dritter Personen Unternehmer im Sinne des § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO (s BSGE 14, 1, 2; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Auflage, § 658 RdNr 2; KassKomm-Ricke § 658 RVO RdNr 6) nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S 531 mwN sowie § 3 Abs. 1 der Satzung der Beklagten - Malerarbeiten aller Art).

    Eine zur Beitragszahlung liegende Beschäftigung liegt nicht vor, wenn aus der Verrichtung eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers nicht erwachsen kann (BSGE 14, 1, 2).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349; vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).
  • BSG, 26.04.1990 - 2 RU 39/89

    Erstattung der Kosten für eine Heilbehandlung; Ansprüche einer Allgemeinen

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift (BSG, Urteil vom 26. April 1990 - 2 RU 39/89 - HV-Info 1990, 1349; vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8).
  • BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung -

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß eine Beitragspflicht durchaus bestehen kann, wenn Versicherungsschutz ausschließlich nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO besteht (s BSGE 42, 1, 2 [BSG 30.04.1976 - 8 RU 78/75]; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens aaO § 723 RdNr 3; s auch Brackmann aaO S 532).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 3/91

    Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten - Voraussetzungen

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Die Beitragspflicht setzt vielmehr das Bestehen eines gesetzlichen Versicherungsschutzes für die bei der Renovierung Mithelfenden voraus (s BSG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (BSG SozR aaO; BSG, Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 -HV-Info 1991, 2234).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 195/71
    Auszug aus BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91
    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 30. November 1972 (2 RU 195/71 - USK 72 202 -) entschieden, daß zu diesen Personen nicht die Unternehmer der fraglichen Arbeiten gehören, da es im Rahmen des § 657 Abs. 1 Nr. 7 RVO ausschließlich auf den von den nach dieser Vorschrift zuständigen Versicherungsträger gewährten Versicherungsschutz ankommt.
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft

    Dies ergebe sich bereits aus der Vorläufervorschrift in § 657 Abs. 1 Nr. 7 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung (Hinweis ua auf BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).

    Durch die Auslegung des Senats wird der Anwendungsbereich der vorübergehenden, relativ kurzen, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten nicht übermäßig ausgedehnt, sondern die bisherige Regelung und die dazu ergangene Rechtsprechung praktisch übernommen (vgl BT-Drucks 13/2204 S 107 sowie BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1).

  • SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06

    Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil - 2 RU 46/91 - vom 29.09.1992 (jurisRn. 17) und Urteil - 2 RU 38/92 - vom 20.04.1993 (jurisRn. 13)), der die Kammer ebenfalls folgt, schließen unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlungen einen Versicherungsschutz - nach § 2 Abs. 2 SGB VII - aus, wenn diese ihr gesamtes Gepräge durch die familiären Bindungen zwischen den Angehörigen erhalten.

    Von der Rechtsprechung wurde beispielsweise ein Zeitaufwand für Renovierungsarbeiten durch Schwiegereltern von 35/40 Stunden noch als im Rahmen rein familiärer Gefälligkeit liegend beurteilt (Urteil des BSG - 2 RU 46/91 - vom 29.09.1992).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - L 4 U 47/06

    Anspruch eines Dachdeckers auf Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen

    Dabei sind die Stärke der tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen und die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der vorgesehenen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -).

    Der geschätzte Zeitaufwand für die Dacharbeiten von ca. 30 Stunden spricht auch nicht gegen die Zuordnung der geplanten Tätigkeit des Klägers zu einer rein familiären Gefälligkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29.09.1992, - 2 RU 46/91 -, 40 Stunden bei der Tätigkeit des Schwiegervaters; Urteil vom 30.07.1987, - 2 RU 17/86 - Tätigkeit von 3 ½ - 4Tagen im Jahr beim Holzfällen und Brennholzzubereiten für einen Bruder).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht